Bunte Buchstaben auf gelbem Hintergrund, die 'Lands-Familienpass' und das Logo des baden-württembergischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration zeigen.

Die wichtigsten Infos zum Landesfamilienpass

Der Landesfamilienpass Baden-Württemberg wird vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration ausgestellt. Wie Du ihn erhältst und wie Du ihn nutzen kannst, erfährst Du hier.


Wie beantrage ich den Landesfamilienpass?

Wie nutze ich den Landesfamilienpass?

Wo finde ich weiterführende Infos zum Landesfamilienpass?

Was ist der Landesfamilienpass?

Der Landesfamilienpass ist ein Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg für Familien mit drei oder mehr Kindern. Er berechtigt zum kostenlosen oder ermäßigten Eintritt in über 150 Freizeiteinrichtungen in ganz Baden-Württemberg – darunter Museen, Schlösser, Freizeitparks, Bäder, Zoos und vieles mehr.

Das Besondere: Der Pass gilt nicht nur für die Kinder, sondern für die gesamte Familie – also auch für die Eltern oder Erziehungsberechtigten.


Wer bekommt den Landesfamilienpass?

Anspruch auf den Landesfamilienpass haben Familien, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Mindestens drei kindergeldberechtigende Kinder (dies können auf Pflege- oder Adoptivkinder sein)

  • Hauptwohnsitz liegt in Baden-Württemberg

Auch die folgenden Personen bzw. Familien mit Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg haben Anspruch auf den Landesfamilienpass:

  • Alleinerziehende mit mindestens einem kindergeldberechtigendem Kind

  • Familien mit mindestens einem kindergeldberechtigendem schwer behinderten Kind mit mindestens 50% Erwerbsminderung 

  • Familien mit Berechtigung für Kinderzuschlag, Wohngeld oder Grundsicherung und mindestens einem kindergeldberechtigendem Kind

  • Familien mit mindestens einem Kind, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten

Der Landesfamilienpass wird jährlich neu ausgestellt und ist für das jeweilige Kalenderjahr gültig.

Die Beantragung ist kostenlos und erfolgt bei Deiner Wohnsitzgemeinde.

Leider ist die Beantragung und Ausgabe der Landesfamilienpässe nicht einheitlich geregelt - in manchen Gemeinden ist ein Online-Antrag möglich, in anderen muss man persönlich hin. Am besten suchst Du im Netz nach “Landesfamilienpass + Deine Gemeinde” - dann findest Du online die Infos, wie Du für Dich und Deine Familie den Landesfamilienpass beantragst.

Persönliche Erfahrung: Die erstmalige Beantragung ist manchmal etwas umständlich. Die Gemeinden sind aber im Regelfall sehr freundlich und unterstützen Dich bei der Beantragung.

Der Prozess läuft dann wie folgt:

  1. Antrag ausfüllen – Angaben zur Familie und den Kindern eintragen

  2. Berechtigung nachweisen – z.B. Dokumente zu Anzahl der Kinder und Kindergeldberechtigung

  3. Einreichen – per Post, online oder persönlich beim zuständigen Bürgermeisteramt oder der Stadtverwaltung der Wohnsitzgemeinde

  4. Pass erhalten – der Landesfamilienpass wird dir dann zugeschickt oder persönlich ausgehändigt


Die Nutzung ist denkbar einfach – aber es gibt ein paar Dinge die du wissen solltest:

Was muss ich vorzeigen? Den Landesfamilienpass einfach an der Kasse vorzeigen. Bei manchen Einrichtungen ist zusätzlich ein Lichtbildausweis erforderlich.

Was bedeutet „Gutschein erforderlich"? Bei einigen Einrichtungen – zum Beispiel dem Europa-Park oder dem Porsche Museum – ist ein zusätzlicher Gutschein nötig. Die Gutscheinkarte liegt dem Landesfamilienpass bei und ist für ein Jahr gültig. Zu Beginn jedes Jahres kannst Du Dir eine neue Gutscheinkarte abholen.

Gilt der Pass für alle Familienmitglieder? Ja – der Pass gilt für beide Elternteile, die im Familienpass eingetragenen Kinder sowie weitere eingetragene Personen, z.B. Großeltern. Die Nutzung ist nur zusammen mit mindestens einem eingetragenen Kind möglich.

Persönliche Erfahrung: Die Gemeinden sind nicht besonders streng dabei, wen Du noch im Landesfamilienpass einträgst - z.B. Cousins/Cousinen oder Onkel/Tanten sind normalerweise okay. Natürlich solltest Du den Wohlwollen der Gemeinden nicht ausnutzen!

Was bedeutet K und E in der Übersicht? In unserer Angebotsliste und auf der Karte findest du zwei Kennzeichnungen:

  • K = Kostenfreier Eintritt für die ganze Familie

  • E = Ermäßigter Eintritt – die genaue Ermäßigung findest du beim jeweiligen Angebot


Hier ist der Link zur offiziellen Website des Sozialministeriums:

https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/soziales/familie/leistungen/landesfamilienpass/

Infos, wie Du den Landesfamilienpass bei Deiner Wohnsitzgemeinde beantragen kannst, findest Du auf der Website Deiner Gemeinde. Am besten gibst Du in der Suchmaschine Deiner Wahl “Landesfamilienpass” und den Namen Deiner Gemeinde ein - dann solltest Du den Link zu den für Dich relevanten Infos angezeigt bekommen.